Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Stand: 08.09.2010
URL: http://www.ihk-die-weiterbildung.de/index.php?id=608

Impressum
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Satzung der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg mbH für das Bildungswerk „Bildungszentrum der IHK Bonn/Rhein-Sieg“

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Name der Bildungseinrichtung lautet: „Bildungszentrum der IHK Bonn/Rhein-Sieg“

(2) Der Sitz der Bildungsstätte ist Bonn.

 

§ 2 Gegenstand der Bildungsstätte

(1) Gegenstand der Bildungseinrichtung ist die Durchführung von Maßnahmen zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung von Jugendlichen und Erwachsenen gem. § 3 Abs. 1 WbG im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg.

(2) Die Bildungseinrichtung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51-68 der Abgabenordnung 1977. Die Bildungsstätte ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Die Bildungsangebote sind für jede und jeden zugänglich. Bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden (§ 2 Abs. 3 WbG).

(4) Die Bildungseinrichtung erfüllt ihre Aufgaben auch im Zusammenwirken mit anderen Bildungseinrichtungen (§ 5 Abs. 3 WbG).

 

§ 3 Sicherung der Weiterbildung

(1) Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen räumt die Weiterbildungsgesellschaft den Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen ein Mitwirkungsrecht ein. Dies soll in Form einer Konferenz geschehen.

(2) Die Konferenz kann Empfehlungen beschließen an:  

  1. Die verantwortlichen Mitarbeiter/innen für die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen
  2. das Leitungsteam  
  3. die Geschäftsführung

(3) Zu den Empfehlungen gehören insbesondere:

  1. Vorschläge zur Programmgestaltung  
  2. Vorschläge zur pädagogischen Gestaltung der Arbeit und
  3. Vorschläge zur Entwicklung der Weiterbildungsangebote

(4) Die Mitglieder der Konferenz sind die:

  1. Mitarbeiter/innen für die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen 
  2. Mitarbeiter/innen für den Verwaltungsdienst  
  3. sonstige Mitarbeiter/innen  
  4. Dozent/innen des laufenden Programms und
  5. die Lehrgangssprecher/innen oder deren Stellvertreter/innen

(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

(6) Die Geschäftsführung der Bildungseinrichtung leitet die Konferenz. Sie kann die Leitung übertragen.

(7) Jede Konferenz muss 4 Wochen vorher durch Aushang in den Bildungszentren bekannt gegeben werden. Sie findet mindestens einmal in jedem Arbeitsabschnitt statt.

(8) Die Konferenz ist öffentlich. Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Konferenz.

 

 

Adresse

Weiterbildungsgesellschaft der
IHK Bonn/Rhein-Sieg mbH
Kautexstr. 53
, 53229 Bonn

Tel  +49 (0)2 28/9 75 74-0
Fax  +49 (0)2 28/9 75 74-16
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