Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Stand: 08.09.2010
URL: http://www.ihk-die-weiterbildung.de/index.php?id=711

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Teilnahmebedingungen

Zulassungsvoraussetzungen:

Jeder Interessierte kann an den angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Soweit für eine Lehrveranstaltung Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind (z.B. für Lehrgänge mit IHK-Prüfung), ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen. Um spätere Nachteile zu vermeiden, wird den Teilnehmern empfohlen, vor Beginn der Veranstaltung die Vorabzulassung zur Prüfung bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg zu beantragen.

Anmeldung:

Anmeldungen zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sind schriftlich an die Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg (im Folgenden Weiterbildungsgesellschaft) zu richten. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Zahlungsbedingungen:

Das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltungen ist unabhängig von den Leistungen Dritter vor Beginn der Veranstaltung zu dem in der Rechnung (bzw. Zahlungsplan) genannten Termin zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die Weiterbildungsgesellschaft den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Kosten für Lernmittel sowie Prüfungsgebühren werden in der Regel gesondert berechnet.

Widerrufsrecht:

Der Vertragspartner hat das Recht, den Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen: Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg mbH, Kautexstr. 53, 53229 Bonn. Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftragsgebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat oder von ihm veranlasst wurde. Der Vertragspartner stimmt hiermit der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen zu. Ist das Widerrufsrecht erloschen, besteht die Möglichkeit zum Rücktritt bzw. zur Kündigung nach den folgenden Maßgaben.

Rücktritt:

Ein Rücktritt muss generell schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird mit dem Eingang bei der Weiterbildungsgesellschaft wirksam. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von € 40,00 fällig. Bereits bezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Kostenpauschale erstattet. Sofern für einzelne Veranstaltung keine gesonderten Regelungen vereinbart wurden, hat der Teilnehmer bei Veranstaltungen mit IHK-Prüfung bzw. -Zertifikat das Recht, bis 28 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Bei allen anderen Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis 8 Kalendertage vor Beginn möglich. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Fristen ist der Teilnehmer generell zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Angemeldete Teilnehmer, die zu Lehrveranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts entsprechend den Kündigungsbedingungen verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Kündigung:

Sofern bei Lehrgängen, die länger als 6 Monate dauern, keine gesonderten Kündigungsbedingungen vereinbart sind, kann der Teilnehmer mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate kündigen; danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Absage von Lehrveranstaltungen: Die Weiterbildungsgesellschaft behält sich das Recht vor, Lehrgangsveranstaltungen bei höherer Gewalt oder bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Änderungen des Stoffplanes bleiben vorbehalten.

Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Nachholtermine anberaumt werden. Ersatz und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtsstunden sind ausgeschlossen. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der Weiterbildungsgesellschaft statt. Die Weiterbildungsgesellschaft behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen.

Ausschluss von der Teilnahme:

Die Weiterbildungsgesellschaft ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch nach den Rücktritts- und Kündigungsbedingungen dieser Teilnahmebedingungen.

Wechsel der Dozenten:

Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

Haftung:

Die Weiterbildungsgesellschaft haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

Datenspeicherung:

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

Copyright:

Sämtliche Lehrgangsunterlagen sowie die verwendete Computersoftware dürfen nur mit Einverständnis der Weiterbildungsgesellschaft bzw. des Urheberrechtsinhabers vervielfältigt werden.

Erfüllungsort und Gerichtstand:

Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Bonn.

(Stand: Juni 2008)

 

 

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