Das Wohneigentumsrecht ist am 1. Juli 2007 umfassend novelliert worden. Die Aufgaben des Verwalters haben zugenommen und seine rechtliche Position im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit hat sich in mehreren Bereichen grundsätzlich geändert. Die Kenntnis der neuen Paragraphen ist für eine problemlose Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unerlässlich. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen, die für die qualifizierte Verwaltung bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen unerlässlich sind.
Inhalte
- Einführung in die Grundlagen und Rechtsprechung der WEG-Verwaltung
- Abgrenzung WEG- und Mietverwaltung im Überblick
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte
- Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
- Verwaltervertrag und Vergütung / Verwaltervollmacht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Verwaltervertrag, Verwaltervollmacht
- Verwaltungsbeirat
- Wohnungseigentumsversammlung
- Beschlussfassung, Beschlussarten
Zielgruppe
Dieses Seminar ist geeignet für neue und bereits tätige Hausverwalter / Wohnungseigentumsverwalter, Immobilienmakler, Verwaltungsbeiräte, Wohnungseigentümer, Immobilienmakler, Bauträger, Banken, Versicherungen.Unterrichtszeiten
Der Unterricht ist am Mittwoch, 11.11.2020 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Das Seminar fällt unter die neue Weiterbildungspflicht gemäß § 34c Abs. 2a für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.Bitte bringen Sie zum Seminar ein BGB mit.
Ort
Bildungszentrum der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Kautexstr. 53
53229 Bonn