Vorbereitung zum/zur "Zertifizierte*r Verwalter*in (IHK)"

Als "zerfizierte*r Verwalter*in" nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV) darf sich nach § 26a Abs 1 WEG bezeichnen, wer die entsprechende Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt hat. Durch den Sachkundenachweis belegen Sie, dass Sie über die für die Tätigkeit als Verwalter*in notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen. Die Sachkundeprüfung muss von allen Personen eines Hausverwaltungsunternehmens abgelegt werden, die unmittelbar mit Aufgaben der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften betraut sind. Unser Lehrgang "Zertifizierte*r Verwalter*in (IHK) - online" bereitet Sie optimal auf die Sachkundeprüfung vor der IHK vor und vermittelt Ihnen umfassend und praxisnah das notwendige Prüfungswissen.      INTERNER LINK AUF EIN SPEZIELLES ANGEBOT AUS DEM SEMINARBEREICH