(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder
- ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes und einer Geprüften Industriefachwirtin nach § 1 Absatz 2 (Berufspraxis in der Industrie) haben.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
► Die Rechtsverordnung "IndFachwirtPrV 2010" zum Nachlesen finden Sie hier.
Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zum/zur Gepr. Industriefachwirt*in
Wir vom IHK-Bildungszentrum sind als Ihr Bildungsträger Ihr Partner für die fachliche Vorbereitung und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum/zur Industriefachwirt*in. Für Ihre Planungssicherheit ist wichtig zu wissen: Die Zulassung und die Anmeldung zur Prüfung liegen in Ihrer eigenen Regie. Da dieser Abschluss nicht von der IHK Bonn/Rhein-Sieg geprüft wird, ist die Wahl der Kammer, bei der Sie Ihre Prüfung ablegen, ein entscheidender Schritt.
Wir empfehlen Ihnen daher, über das Portal WIS-Datenbank des DIHK gezielt nach den Industrie- und Handelskammern zu recherchieren, die den Industriefachwirt zum gewünschten Termin prüfen. Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Wunsch-IHK, ob Sie dort Ihre Prüfung ablegen können und fragen Sie frühzeitig Ihre Zulassung an. So sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Prüfungsplatz, während wir Sie im Lehrgang fachlich zum Erfolg führen!
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.