Fördermöglichkeiten

Für Lehrgänge in unserer Ausbildungswerkstatt und für Weiterbildungen gibt es jede Menge Unterstützung! Neben diversen Fördertöpfen des Bundes, wie Aufstiegs-BAföG oder Weiterbildungsstipendium, stehen Ihnen auch verschiedene Fördermöglichkeiten seitens der Bundesländer zur Verfügung:  Aufstiegs-BAföG und Weiterbildungsstipendium werden beispielsweise durch den Bildungsscheck des Landes NRW ergänzt.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für einige unserer Seminare, Zertifikats- oder Prüfungslehrgänge Bildungsurlaub zu beantragen. Und zu guter Letzt bringt Ihnen Ihre Weiterbildung auch noch steuerliche Vorteile.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Fördermöglichkeit!

  • Aufstiegs-BAföG für unsere Praxisstudiengänge

    Unsere Teilnehmer von Prüfungslehrgängen, die auf eine IHK-Weiterbildungsprüfung vorbereiten, können finanziell gefördert werden. Dies können beispielsweise Prüfungslehrgänge für den Wirtschaftsfachwirt, den Handelsfachwirt oder den Technischen Betriebswirt sein. Gefördert wird mit einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem zurückzuzahlenden Darlehen. Gefördert werden im Wesentlichen bis zu 75 % der Kosten für den Lehrgang und die Prüfung! Das Bestehen der Prüfung wird belohnt, indem der Darlehensanteil an Lehrgangs- und Prüfungskosten um 25 Prozent gesenkt wird.

    Wer wird gefördert?

    Wenn ein Prüfungslehrgang als förderfähig anerkannt wurde, dann können alle Teilnehmenden einen Antrag zur finanziellen Förderung stellen (unabhängig von der Einkommens- und der Vermögenssituation).

    Welche Prüfungslehrgänge werden gefördert?

    Fragen Sie die Ansprechpartnerin eines Prüfungslehrganges, ob der von Ihnen gewählte Lehrgang gefördert wird oder nicht.

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

    Wo beantragt man Aufstiegs-BAföG?

    Für die Antragsstellung auf Förderung nach dem AFBG ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Lehrgangsbeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn des Lehrganges beantragt werden. Lehrgangsbeiträge können noch bis zum Ende des Lehrgangs beantragt werden.

    Wir helfen Ihnen beim Antrag, rufen Sie uns dazu an.

    Weitere Infos inkl. einem Förder-Rechner gibt es unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

  • Weiterbildungsstipendium

    Das sogenannte Weiterbildungsstipendium (auch Begabtenförderung Berufliche Bildung genannt) fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

    Wer wird gefördert?

    Gefördert werden kann, wer:

    - eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
    - die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat, oder
    - bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten 3 gekommen ist, oder 
    - ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und
    - zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (es gibt Anrechnungszeiten).

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung beträgt bis zu 8.700,- Euro in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Bildungsmaßnahme. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg beantragt werden.

    Weitere Infos gibt es unter https://www.ihk-bonn.de/berufsbildung-und-fachkraeftesicherung/weiterbildung/begabtenfoerderung

  • Bildungsscheck des Landes NRW 

    Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.

    Wer wird gefördert? – Beschäftigte im individuellen Zugang

    Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, können einen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen, wenn sie mindestens einer der folgenden Zielgruppen gehören:

    - Beschäftigte
    - Berufsrückkehrende
    - Beschäftigte in Elternzeit
    - Selbständige

    Die oben genannten Zielgruppen müssen nachweisen, dass ihr Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt.

    Weitere Voraussetzungen sind:

    1. Das zu versteuernde Einkommen muss immer über 20.000,- EUR (Einzelveranlagung) bzw. über 40.000,- EUR (gemeinsame Veranlagung) und darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
    2. Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
    3. Die Fördersumme beträgt 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR
    4. Die Weiterbildung steht in einem individuellen beruflichen Zusammenhang

    Die Ausgabe des Bildungsschecks erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Kopie des Einkommenssteuerbescheides des Finanzamtes oder Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder einer Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Diese Nachweise (Datum der Dokumente) dürfen nicht älter als drei Jahre zum Ausgabezeitpunkt des Bildungsschecks NRW sein.

    Wer wird gefördert? – Beschäftigte im betrieblichen Zugang

    Kleine und mittlere Unternehmen, die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten.

    Voraussetzungen:

    1. Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben 
    2. Die Arbeitsstätte des/der Beschäftigten muss in NRW sein
    3. Für den Nachweis der Vertretungsberechtigung des Unternehmens steht eine Blanko-Vollmacht zur Verfügung
    4. Dem Unternehmen stehen jährlich 10 Bildungsschecks im betrieblichen Zugang zur Verfügung, wobei maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für denselben Mitarbeiter/dieselbe Mitarbeiterin aufgegeben werden darf


    Wie wird gefördert?

    Durch den Bildungsscheck NRW können Weiterbildungen mit max. 50 % der Kurskosten (höchstens 500 Euro) gefördert werden, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln (z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken). Arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen (z.B. Maschinenbedienerschulungen und Produkteinführungen).

    Weitere Infos gibt es unter

    Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten zur Beratung erhalten Sie unter 0228 9696 8760 oder unter beratung@lernet.de 

    https://www.lernet.de/beratung/bildungsscheck-nrw.html

  • QualiScheck des Landes Rheinland-Pfalz

    Das Land Rheinland-Pfalz und der Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen Beschäftigte mit dem QualiScheck bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung. Eine Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 1.500 € ist abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen.

    Wer wird gefördert?

    Abhängig Beschäftigte, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.

    Wie wird gefördert?

    Gefördert werden die direkten Weiterbildungskosten (Teilnahme- und Prüfungsgebühren) und ggf. weitere Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.

    Der QualiScheck kann beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz beantragt werden. Er muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Stelle eingereicht sein.

    Weitere Infos gibt es unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027 oder unter INFO-Telefon 06131 967149

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

    Der Berufsförderungsdienst unterstützt ausscheidende Soldat*innen durch interne Weiterbildungsmaßnahmen des BFDs und durch die Finanzierung von Bildungsangeboten bei externen Weiterbildungsträgern. Wenn einer unserer Kurse Ihnen zusagt, sollten Sie diese Maßnahme mit dem BFD im Vorfeld besprechen. Gefördert werden können u.a. Bildungsmaßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform sowie Online oder Präsenz-Kurse.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Finanzielle Förderung von Kursen unserer Ausbildungswerkstatt

    Einzelne Kurse bzw. Kurspakete können vom Staat finanziell bis zu 4.500,00 EUR gefördert werden. Voraussetzungen der Förderung sind unter anderem, dass es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten handelt und die Verbundausbildung mind. 6 Monate dauert. Wir beraten Sie hierzu gerne! Ihre Ansprechpartnerin ist: Andrea Warkentin, Telefon: 0228 97574-19 oder E-Mail: Warketin@wbz.bonn.ihk.de.

    Weitere Informationen und einen Flyer finden Sie unter https://www.mags.nrw/verbundausbildung

  • Steuerliche Förderung bei einer Weiterbildung

    Fort- und Weiterbildungskosten können in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden und somit zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Dies sollte bei der Entscheidung über die Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang berücksichtigt werden.