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Dual-Use-Prüfungen und Genehmigungscodierungen: Y901 & Co. - Online

Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Bedingungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.


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Informationen

23.06.2027
09:00 Uhr – 12:30 Uhr; Garantierte Durchführung!
Online
Live-Online
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Teilnehmerentgelt

220,00€

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Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch:
Kerstin Kröniger IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg