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Seminarübersicht

Grundlagenseminar Intrahandelsstatistik

Kursnummer 4040

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Unser neues Seminar informiert Sie über alles Wichtige im Zusammenhang mit diesem wichtigen Thema. Sie lernen die Rechtsvorschriften kennen, die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen, die geforderten Angaben korrekt ermitteln zu können sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“.

  • Inhalte

     

    Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

    Beginnend seit dem Berichtsmonat Januar 2022 haben sich im Bereich der Intrahandels-Meldungen verschiedene Änderungen ergeben. In der Intrastat-Versendungsmeldung sind die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-IdNr.“ des Handelspartners verpflichtend. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.

    In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb ausschlaggebend.

    Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken. Anhand von Praxisbeispielen mit Musterlösungen werden Sonderfälle verständlich erläutert. Sie lernen die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung kennen.

    Die Inhalte des Seminars:

    • Einführung in die Intrahandelsstatistik
    • Änderungen in der Intrahandelsstatistik ab 2022
    • Geforderte Informationen
    • Sonderfälle
    • Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
    • Befreiungen und Vereinfachungen
    • Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)
  • Zielgruppe

    Das Seminar ist für Einsteiger und Fortgeschrittene geeignet -Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Steuerberater, Dienstleister.

  • Zulassungsvoraussetzungen

    Das Semiar findet als Präsenzveranstaltung statt.

  • Methodik

    Vortrag, Individueller Austausch, Diskussionen

  • Seminarziele

    Sie werden:

    • die neuen Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen
    • die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen
    • die geforderten Angaben korrekt ermitteln können
    • die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“ erfahren
    • Sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden
1 Termin 
Plätze frei
Wenige Plätze frei
Ausgebucht
  • 23.10.2024
    IHK-Bildungszentrum
    Bonn
    09:00 Uhr – 16:30 Uhr; Garantierte Durchführung!
    380.00€
    8 Unterrichtseinheiten
    Buchen

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Kerstin Kröniger IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg

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