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Seminarübersicht

Exportkontrolle – ein Überblick

Kursnummer 4685

Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen nicht selten vor große Herausforderungen bei der Umsetzung. Alle Auslandslieferungen müssen auf mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten aus den EU-Embargoverordnungen, der EU-Dual-Use-VO und der deutschen Außenwirtschaftsverordnung hin überprüft werden. Möglich ist eine rechtssichere Abwicklung nur dann, wenn Struktur und Systematik des Exportkontrollrechts bekannt sind und im Unternehmen umgesetzt werden können.

  • Inhalte
    • Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle - Rechtliche Rahmenbedingungen - Begriffsbestimmungen
    • Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern Klassifizierung der Güter nach den Güterlisten der Dual-Use-Verordnung und der Ausfuhrliste mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, EZT-online und SOLID
    • Genehmigungspflichten beim Export von nicht gelisteten Gütern insbesondere nicht gelistete digitale Überwachungsgüter
    • Genehmigungsverfahren
  • Zielgruppe

    Das Seminar richtet sich an Exportkontrollverantwortliche sowie Sachbearbeiter*innen aus den Bereichen Export, Zoll und Außenwirtschaft. Angesprochen sind Mitarbeitende, die für die rechtssichere Abwicklung internationaler Lieferungen zuständig sind oder ihr Wissen über die EU- und deutschen Exportvorschriften vertiefen möchten. Auch Fachkräfte, die neu im Bereich Exportkontrolle tätig sind, profitieren von diesem kompakten Überblick über Struktur, Pflichten und Verfahren des Exportkontrollrechts.

  • Methodik

    Das Seminar findet online statt. Die Einwahldaten erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn.

  • Ziel des Seminars

    Erlernen Sie die Systematik und die rechtlichen Grundlagen des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts. Bestehende Verbote und Beschränkungen aus den EU-Embargoverordnungen werden ebenso thematisiert wie die Güterklassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts. Ausführlich wird auf die neue Catch-all-Regelung in Art. 5 für die Ausfuhr nicht gelisteter digitaler Überwachungsgüter (cyber surveillance items) eingegangen.Anhand von Fallbeispielen lernen Sie die Besonderheiten der Exportkontrolle kennen.

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