Das 2023 in Kraft tretende Sorgfaltspflichtengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette mehr Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltrisiken zu übernehmen. Wie diese Anforderungen zum Nutzen aller umzusetzen sind, ist Inhalt dieser Qualifizierung.
Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmenden das Know-how und die praktischen Fertigkeiten, um die Wertschöpfungsketten des eigenen Unternehmens auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen hin überprüfen und konkretes Verbesserungspotenzial ableiten zu können: zur Prävention negativer sozialer und ökologischer Folgen sowie zur Erreichung positiver Wirkungen für Mensch und Umwelt. Mit diesen Kompetenzen positionieren sich die Absolventinnen und Absolventen als strategische Beraterinnen bzw. Berater für die Geschäftsführung sowie als wichtige Impulsgeber für den Nachhaltigkeits-Change.
- Modul 1 – Unternehmerische Sorgfaltspflichten und nachhaltige Liefer und Wertschöpfungsketten
- Modul 2 – Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette praktisch angehen
- Modul 3 – Integration ins Unternehmen: Individuelle Praxisanwendung
- Abschlusspräsentation und Lehrgangsabschluss