Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen und hier insbesondere Planung, Mitarbeiterführung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungselemente beinhalten. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
► Die Rechtsverordnung "GesWFachwPrV" zum Nachlesen finden Sie
hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie
hier
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Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zur Fortbildungsprüfung
Wir bereiten Sie im IHK-Praxisstudium als Ihr Bildungsträger intensiv auf Ihren IHK-Abschluss vor. Bitte beachten Sie jedoch die organisatorische Trennung: Wir führen die Lehrgänge durch, sind aber nicht die prüfende Stelle.
Die Organisation Ihrer Fortbildungsprüfung, vom Check der Zulassungsvoraussetzungen über die Kammerwahl bis zur Anmeldung zur Prüfung, liegt grundsätzlich in Ihrer eigenen Regie. Da nicht jede IHK jeden Abschluss abnimmt bzw. zu jedem bundeseinheitlichen Termin prüft, recherchieren Sie z.B. unter wis.ihk.de die für Sie passende Kammer. Bei dieser IHK (z.B. der IHK Bonn/Rhein-Sieg) lassen Sie dann Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen, melden sich zur Prüfung an und legen diese zu den bundeseinheitlichen Terminen ab. Wir unterstützen Sie gerne beratend bei allen Schritten.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung zum Kurs Kontakt zu Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @2929 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Sandra Werner, Telefon: 0228 2284-149 oder E-Mail: s.werner@bonn.ihk.de.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
► Die Anmeldung zur IHK-Prüfung und der Check der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt direkt bei der für Sie zuständigen prüfenden IHK. Bitte beachten Sie die dort geltenden Anmeldefristen – die fristgerechte Prüfungsanmeldung liegt in Ihrer Verantwortung.