Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zur Fortbildungsprüfung
Wir begleiten Sie im IHK-Praxisstudium als Ihr Bildungsträger durch die Vorbereitung. Bitte beachten Sie die organisatorische Trennung: Wir führen die Lehrgänge durch, sind jedoch nicht die prüfende Stelle. Die Organisation Ihrer Fortbildungsprüfung, vom Check der Zulassungsvoraussetzungen bis zur Anmeldung zur Prüfung, liegt grundsätzlich in Ihrer eigenen Regie.
Bei Ihrer IHK (z. B. der IHK Bonn/Rhein-Sieg) lassen Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen, melden sich formell zur Prüfung an und legen diese dort zu den bundeseinheitlichen Terminen ab. Wir unterstützen Sie gerne beratend bei allen Schritten.
Zulassung & Prüfung
➤ Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
➤ Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung zum Kurs unbedingt Kontakt zu Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
➤ Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @2684 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Sandra Werner, Telefon: 0228 2284-149 oder E-Mail: s.werner@bonn.ihk.de.
➤ Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.