Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
► Die Fortbildungsprüfungsverordnung "BibuBAProFPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zur Fortbildungsprüfung
Wir begleiten Sie im IHK-Praxisstudium als Ihr Bildungsträger durch die Vorbereitung. Bitte beachten Sie die organisatorische Trennung: Wir führen die Lehrgänge durch, sind jedoch nicht die prüfende Stelle. Die Organisation Ihrer Fortbildungsprüfung, vom Check der Zulassungsvoraussetzungen bis zur Anmeldung zur Prüfung, liegt grundsätzlich in Ihrer eigenen Regie.
Bei Ihrer IHK (z. B. der IHK Bonn/Rhein-Sieg) lassen Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen, melden sich formell zur Prüfung an und legen diese dort zu den bundeseinheitlichen Terminen ab. Wir unterstützen Sie gerne beratend bei allen Schritten.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung zum Kurs unbedingt Kontakt zu Ihrer prüfenden Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @3639 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Sandra Werner, Telefon: 0228 2284-149 oder E-Mail: s.werner@bonn.ihk.de.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.