Zur Prüfung zugelassen ist, wer:
- eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung zum/zur Industriemeister*in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Techniker*in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum/zur Technischen Fachwirtin*in (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Ingenieur*in mit wenigstens zweijähriger beruflicher Praxis nachweist.
► Die Rechtsverordnung "TBetrWPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
➤ Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Master dem Kompetenz-Niveau 7 (Master-Ebene) zugeordnet ist.
➤ Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung zum Kurs Kontakt zu Ihrer prüfenden Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
➤ Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @492 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Heike Felten Telefon: 0228 2284-160 oder E-Mail: s.felten@bonn.ihk.de.
➤ Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
➤ Die Anmeldung zur IHK-Prüfung und der Check der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt direkt bei der für Sie zuständigen prüfenden IHK. Bitte beachten Sie die dort geltenden Anmeldefristen – die fristgerechte Prüfungsanmeldung liegt in Ihrer Verantwortung.