Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens 3 Jahren oder
- erfolgreicher Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens 4 Jahre Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich den in der Rechtsverordnung beschriebenen Anforderungen entsprechen.
► Die Rechtsverordnung "TechFachwPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die Prüfung und den Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zum/zur Gepr. Technischen Fachwirt*in
Wir vom IHK-Bildungszentrum sind als Ihr Bildungsträger Ihr Partner für die fachliche Vorbereitung und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum/zur Gepr. Technischen Fachwirt*in. Für Ihre Planungssicherheit ist wichtig zu wissen: Die Zulassung und die Anmeldung zur Prüfung liegen in Ihrer eigenen Regie. Da dieser Abschluss nicht von der IHK Bonn/Rhein-Sieg geprüft wird, ist die Wahl der Kammer, bei der Sie Ihre Prüfung ablegen, ein entscheidender Schritt.
Wir empfehlen Ihnen daher, über das Portal WIS-Datenbank des DIHK gezielt nach den Industrie- und Handelskammern zu recherchieren, die den Industriefachwirt zum gewünschten Termin prüfen. Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Wunsch-IHK, ob Sie dort Ihre Prüfung ablegen können, und fragen Sie frühzeitig Ihre Zulassung an. So sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Prüfungsplatz, während wir Sie im Lehrgang fachlich zum Erfolg führen!
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
►Die Anmeldung zur IHK-Prüfung und der Check der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt direkt bei der für Sie zuständigen prüfenden IHK. Bitte beachten Sie die dort geltenden Anmeldefristen – die fristgerechte Prüfungsanmeldung liegt in Ihrer Verantwortung.