Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann
oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“
oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis
oder
4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
Zulassung & Prüfung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage
www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem
Webcode @733 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Sandra Werner, Telefon: 0228 2284-149 oder E-Mail: werner@bonn.ihk.de.
► Die Rechtverordnung "Gepr. Betriebswirt/-in VO" zum Nachlesen finden Sie
hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie
hier.