Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Teil „Grundlegende Qualifikationen“
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
2. Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fälle hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 4 der Ausbildereignungsverordnung gleichwertig sind.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/r „Gepr. Medienfachwirt*in“ haben.
► Die Fortbildungsprüfungsverordnung "MFBAProMediaFPrV) zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
Bitte beachten Sie:
Nicht jede IHK bietet alle Fortbildungsabschlüsse an. Es kann also sein, dass Ihre ortansässige IHK den Abschluss nicht prüft! In der WIS-Datenbank des DIHK können Sie bundesweit gezielt nach den prüfenden IHKs für Ihre gewählte Fortbildungsprüfung suchen. So finden Sie schnell heraus, welche IHK zuständig ist. Bei der prüfenden IHK erhalten Sie dann alle relevanten Informationen und legen dann dort auch Ihre Prüfung zu den bundeseinheitlichen Terminen ab.