Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Teil „Grundlegende Qualifikationen“
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
2. Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fälle hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 4 der Ausbildereignungsverordnung gleichwertig sind.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/r „Gepr. Medienfachwirt*in“ haben.
► Die Fortbildungsprüfungsverordnung "MFBAProMediaFPrV) zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Ihr Weg zum Abschluss: Vorbereitung & Prüfungsorganisation
Wir vom IHK-Bildungszentrum sind als Ihr Bildungsträger Ihr Partner für die fachliche Vorbereitung und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Abschluss. Für Ihre Planungssicherheit ist es wichtig zu wissen: Die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung liegen dabei in Ihrer eigenen Regie. Da dieser Abschluss bundesweit nur von wenigen IHKs geprüft wird, ist die Wahl der Kammer, bei der Sie Ihre Prüfung ablegen, ein entscheidender Meilenstein für Sie.
Wir empfehlen Ihnen daher, über das Portal WIS-Datenbank des DIHK gezielt nach den Industrie- und Handelskammern zu recherchieren, die diesen Abschluss zum gewünschten Termin prüfen. Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Wunsch-IHK, ob Sie dort Ihre Prüfung ablegen können und fragen Sie frühzeitig Ihre Zulassung an. So sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Prüfungsplatz, während wir Sie im IHK-Praxisstudium fachlich auf Ihre Fortbildungsprüfung vorbereiten!
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.