Zur Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie Folgendes nachweisen können:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung oder der Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung,
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns oder der Industriekauffrau,
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
- in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns oder der Schifffahrtskauffrau,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Fachwirts für Logistiksysteme" oder einer "Geprüften Fachwirtin für Logistiksysteme" aufweisen.
➤ Die Rechtsverordnung zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Ihr Weg zum Abschluss: Vorbereitung & Prüfungsorganisation
Wir vom IHK-Bildungszentrum sind als Ihr Bildungsträger Ihr Partner für die fachliche Vorbereitung und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Abschluss. Für Ihre Planungssicherheit ist es wichtig zu wissen: Die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung liegen dabei in Ihrer eigenen Regie. Da dieser Abschluss bundesweit nur von wenigen IHKs geprüft wird, ist die Wahl der Kammer, bei der Sie Ihre Prüfung ablegen, ein entscheidender Meilenstein für Sie.
Wir empfehlen Ihnen daher, über das Portal WIS-Datenbank des DIHK gezielt nach den Industrie- und Handelskammern zu recherchieren, die diesen Abschluss zum gewünschten Termin prüfen. Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Wunsch-IHK, ob Sie dort Ihre Prüfung ablegen können und fragen Sie frühzeitig Ihre Zulassung an. So sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Prüfungsplatz, während wir Sie im IHK-Praxisstudium fachlich auf Ihre Fortbildungsprüfung vorbereiten!
Zulassung & Prüfung
➤ Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
➤ Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
➤ Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.