Die Zulassung zur IHK-Prüfung erfordert einschlägige Berufspraxis. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis ist von der Art des Ausbildungsabschlusses abhängig:
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
► Die Rechtsverordnung "EzHdlFachwPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
Bitte beachten Sie:
Nicht jede IHK bietet alle Fortbildungsabschlüsse an. Es kann also sein, dass Ihre ortansässige IHK den Abschluss nicht prüft! In der WIS-Datenbank des DIHK können Sie bundesweit gezielt nach den prüfenden IHKs für Ihre gewählte Fortbildungsprüfung suchen. So finden Sie schnell heraus, welche IHK zuständig ist. Bei der prüfenden IHK erhalten Sie dann alle relevanten Informationen und legen dann dort auch Ihre Prüfung zu den bundeseinheitlichen Terminen ab.