Die Zulassung erfordert einschlägige Berufspraxis in einem Aufgabenfeld, das Verbindung zu den Aufgaben eines Fachwirt Einkaufs hat. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis ist von der Art des Ausbildungsabschlusses abhängig:
- Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
- Kein Berufsabschluss: mindestens fünfjährige Berufspraxis Ihre Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts/einer Fachwirtin für Einkauf haben.
► Die Rechtverordnung "EinkFachwBAProPPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
➤ Weitere Informationen rund um die Prüfung und den Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie:
Nicht jede IHK bietet alle Fortbildungsabschlüsse an. Es kann also sein, dass Ihre ortansässige IHK den Abschluss nicht prüft! In der WIS-Datenbank des DIHK können Sie bundesweit gezielt nach den prüfenden IHKs für Ihre gewählte Fortbildungsprüfung suchen. So finden Sie schnell heraus, welche IHK zuständig ist. Bei der prüfenden IHK erhalten Sie dann alle relevanten Informationen und legen dann dort auch Ihre Prüfung zu den bundeseinheitlichen Terminen ab.