Zur Prüfung zugelassen ist, wer:
- eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung zum/zur Industriemeister*in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Techniker*in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum/zur Technischen Fachwirtin*in (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Ingenieur*in mit wenigstens zweijähriger beruflicher Praxis nachweist.
► Die Rechtsverordnung "TBetrWPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zur Fortbildungsprüfung
Wir begleiten Sie im IHK-Praxisstudium als Ihr Bildungsträger durch die Vorbereitung. Bitte beachten Sie die organisatorische Trennung: Wir führen die Lehrgänge durch, sind jedoch nicht die prüfende Stelle. Die Organisation Ihrer Fortbildungsprüfung, vom Check der Zulassungsvoraussetzungen bis zur Anmeldung zur Prüfung, liegt grundsätzlich in Ihrer eigenen Regie.
Bei Ihrer IHK (z. B. der IHK Bonn/Rhein-Sieg) lassen Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen, melden sich formell zur Prüfung an und legen diese dort zu den bundeseinheitlichen Terminen ab. Wir unterstützen Sie gerne beratend bei allen Schritten.
Zulassung & Prüfung
➤ Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Master dem Kompetenz-Niveau 7 (Master-Ebene) zugeordnet ist.
➤ Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung zum Kurs unbedingt Kontakt zu Ihrer prüfenden Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
➤ Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @492 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Heike Felten Telefon: 0228 2284-160 oder E-Mail: h.felten@bonn.ihk.de.
➤ Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.