Zur Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf besitzen und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
und
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweisen können.
Fehlt Ihnen noch der Ausbilderschein zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen? Kein Problem! Entdecken Sie hier unsere breite Palette an Ausbilderkursen und starten Sie optimal vorbereitet in die Prüfung nach AEVO!
► Die Rechtsverordnung "AWPädFortbV" zum Nachlesen finden Sie
hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie
hier.
Organisation & Anmeldung: Ihr Weg zur Fortbildungsprüfung
Wir bereiten Sie im IHK-Praxisstudium als Ihr Bildungsträger intensiv auf Ihren IHK-Abschluss vor. Bitte beachten Sie jedoch die organisatorische Trennung: Wir führen die Lehrgänge durch, sind aber nicht die prüfende Stelle.
Die Organisation Ihrer Fortbildungsprüfung, vom Check der Zulassungsvoraussetzungen über die Kammerwahl bis zur Anmeldung zur Prüfung, liegt grundsätzlich in Ihrer eigenen Regie. Da nicht jede IHK jeden Abschluss abnimmt bzw. zu jedem bundeseinheitlichen Termin prüft, recherchieren Sie z.B. unter wis.ihk.de die für Sie passende Kammer. Bei dieser IHK (z.B. der IHK Bonn/Rhein-Sieg) lassen Sie dann Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen, melden sich zur Prüfung an und legen diese zu den bundeseinheitlichen Terminen ab. Wir unterstützen Sie gerne beratend bei allen Schritten.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
➤ Bitte nehmen Sie vor Ihrer Anmeldung zum Kurs unbedingt Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg auf Grundlage der zum Zeitpunkt Ihrer Prüfungsanmeldung gültigen Rechtsverordnung. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @2211 alle relevanten Informationen. Ihr Ansprechpartner ist Stephan Münch, Telefon: 0228 2284-185 oder E-Mail: s.muench@bonn.ihk.de.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.