Zur Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie
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bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Beruf besitzen und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen können oder
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bereits ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten sonstigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
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eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen können.
► Die Rechtsverordnung zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die Prüfung und den Fortbildungsabschluss finden Sie hier
Ihr Weg zum Abschluss: Vorbereitung & Prüfungsorganisation
Wir vom IHK-Bildungszentrum sind als Ihr Bildungsträger Ihr Partner für die fachliche Vorbereitung und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Abschluss. Für Ihre Planungssicherheit ist es wichtig zu wissen: Die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung liegen dabei in Ihrer eigenen Regie. Da dieser Abschluss bundesweit nur von wenigen IHKs geprüft wird, ist die Wahl der Kammer, bei der Sie Ihre Prüfung ablegen, ein entscheidender Meilenstein für Sie.
Wir empfehlen Ihnen daher, über das Portal WIS-Datenbank des DIHK gezielt nach den Industrie- und Handelskammern zu recherchieren, die diesen Abschluss zum gewünschten Termin prüfen. Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Wunsch-IHK, ob Sie dort Ihre Prüfung ablegen können und fragen Sie frühzeitig Ihre Zulassung an. So sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Prüfungsplatz, während wir Sie im IHK-Praxisstudium fachlich auf Ihre Fortbildungsprüfung vorbereiten!
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.