Zur IHK-Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie Folgendes nachweisen können:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
- durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Fachwirts für Marketing" oder einer "Geprüften Fachwirtin für Marketing" aufweisen.
► Die Rechtsverordnung "MarketFachwBAProFV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zu Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
Bitte beachten Sie:
Nicht jede IHK bietet alle Fortbildungsabschlüsse an. Es kann also sein, dass Ihre ortansässige IHK den Abschluss nicht prüft! In der WIS-Datenbank des DIHK können Sie bundesweit gezielt nach den prüfenden IHKs für Ihre gewählte Fortbildungsprüfung suchen. So finden Sie schnell heraus, welche IHK zuständig ist. Bei der prüfenden IHK erhalten Sie dann alle relevanten Informationen und legen dann dort auch Ihre Prüfung zu den bundeseinheitlichen Terminen ab.