Die Zulassung erfordert einschlägige Berufspraxis in einem Aufgabenfeld, das Verbindung zu den Aufgaben eines Fachwirts für Marketing hat. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis ist von der Art des Ausbildungsabschlusses abhängig:
- Bei einem Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis.
- Bei einem Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis.
- Liegt kein anerkannter Berufsabschluss vor: mindestens fünfjährige Berufspraxis, wobei die Berufspraxis wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts bzw. einer Fachwirtin für Marketing haben muss.
Der Nachweis über die erforderliche Berufspraxis muss zum Beginn der Prüfung vorliegen.
Zulassung & Prüfung
Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zu Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.